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Spielplatzprüfungen



Allgemeines

Spielplätze bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, Toben und Entdecken.  Sie fördern Bewegung, soziale Kontakte und Kreativität.

Gleichzeitig bergen sie jedoch auch ein erhöhtes Risiko für Verletzungen.

Um Gefahren zu minimieren, ist es von zentraler Bedeutung, dass Spielplätze und die darauf befindlichen Spielgeräte regelmäßig überprüft und gewartet werden. Nur durch kontinuierliche Kontrollen können Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.

Neben den klassischen Spielgeräten im Außenbereich können auch in den Innenräumen von Einrichtungen, wie zb. Kindergärten – den sogenannten Bewegungsräumen – potenzielle Gefahrenquellen entstehen. Bewegungsräume sind keine vollwertigen Turnhallen, sondern speziell ausgestattete Räume, die Kindern vielfältige motorische Erfahrungen ermöglichen.

Auch in Bewegungsräumen sind regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen unerlässlich.

 

Normen und Richtlinien

Die Grundlagen für Prüfungen sind in Normen festgehalten. Diese Normen stellen den allgemein anerkannten Stand der Technik dar und sind bei Planung, Betrieb, Wartung und Prüfung von Spielplätzen, Bewegungsräumen, etc. zu berücksichtigen.

Relevante Normen für Spielplätze und Bewegungsräume:

  • DIN EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
  • DIN EN 1177 – Stoßdämpfende Spielplatzböden
  • DIN EN 18034 – Spielplatz und Freiräume zum Spielen
  • DIN 33942 – Barrierefreie Spielplatzgeräte

Weitere Richtlinien für die Sicherheit neben den DIN-Vorschriften sind:

  • Die Regelwerke der Unfallkassen
  • DGUV Information 202-022 – Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
  • DGUV Information 202-044 - Sportstätten und Sportgeräte

Hinweise zur Sicherheit und Prüfung

  • DGUV Vorschrift 82 – Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen

 

  • EK-Beschlüsse 2.5 - „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“
  • offizielle, normergänzende Entscheidungen, die festlegen,

wie Spielplatzgeräte geprüft werden müssen

  • werden festgelegt vom EK 2-Ausschuss

 

Beispiele für Spielgeräte im Außenbereich

Typische Spielgeräte, die auf Außenspielflächen von Einrichtungen oder öffentlichen Spielplätzen zu finden sind, umfassen unter anderem:

  • Turmanlagen
  • Klettergeräte
  • Schaukeln
  • Rutschen
  • Wippgeräte

 

 

Arten der Kontrollen

Zur Sicherstellung der Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten werden unterschiedliche Inspektionsarten durchgeführt. Man unterscheidet zwischen der Erstabnahme, der visuellen Inspektion, der operativen Inspektion und der jährlichen Hauptuntersuchung.

Inspektionsart

Was?

Wann?

Durch wen?

Erstabnahme

Kontrolle von Montage & Konstruktion, Einhaltung der Normen, Sicherheitsabstände und Fallräume

Unmittelbar nach Neuinstallation, Veränderung des Spielgerätes

qualifizierter Spielplatzprüfer

Visuelle Inspektion

Erkennen von offensichtlichen Gefahren, z. B. beschädigte Teile, Verschmutzungen oder Vandalismus

Alle 1-14 Tage

sachkundige Person

Operative Inspektion

Überprüfung auf Abnutzung, Stabilität und Funktion der Geräte

alle 1-3 Monate

sachkundige Person

Jährliche Hauptuntersuchung

Umfassende Kontrolle der gesamten Anlage inkl. Fundament, Konstruktion und Sicherheitsstandards

1x jährlich

qualifizierter Spielplatzprüfer

 

 

 

1. Erstabnahme

Die Erstabnahme ist eine verpflichtende Sicherheitsprüfung, die vor der ersten Nutzung eines neu aufgebauten oder wesentlich veränderten Spielgeräts durchgeführt wird. Sie stellt sicher, dass das Gerät korrekt montiert, standsicher und normgerecht ist.

Die Prüfung erfolgt durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer und umfasst u.a.:

  • korrekte Montage
  • Standsicherheit
  • keine scharfen Kanten, Quetsch‑ oder Fangstellen
  • Einhaltung der DIN-Normen
  • Vorgaben der DGUV  
  • ausreichende Fallräume
  • korrekte Anordnung der Geräte zueinander
  • Prüfung des Fallschutzmaterials

Die Erstabnahme muss unmittelbar nach Neuinstallation/Veränderung des Spielgerätes und vor Inbetriebnahme erfolgen.

 

2. Visuelle Inspektion

Die visuelle Inspektion ist Bestandteil der laufenden Überwachung der Spielplatzanlage. Sie dient der frühzeitigen Erkennung offensichtlicher Gefährdungen, die sich insbesondere aus Vandalismus, unsachgemäßer Nutzung, Witterungseinflüssen oder außergewöhnlichen Ereignissen ergeben können. Die Prüfung erfolgt ohne Hilfsmittel und beschränkt sich auf eine Sichtkontrolle.

Im Rahmen der visuellen Inspektion sind insbesondere folgende Aspekte durch eine sachkundige Person zu überprüfen:

  • erkennbare Beschädigungen oder fehlende Bauteile an Spielgeräten,
  • scharfe Kanten, Spitzen oder hervorstehende Verbindungselemente,
  • offensichtliche Mängel an Ketten, Seilen, Netzen oder Aufhängungen,
  • Verunreinigungen oder Fremdkörper mit Gefährdungspotenzial (z. B. Glas, Metallteile, Spritzen),
  • sichtbare Anzeichen von Vandalismus oder Brandbeschädigungen,
  • der augenscheinliche Zustand der Fallschutzflächen,
  • sonstige unmittelbar erkennbare Gefahrenquellen im Spielplatzbereich.

Die Häufigkeit der visuellen Inspektion richtet sich nach Nutzung, Lage und Gefährdungspotenzial des Spielplatzes, empfohlen alle 1-14 Tage.

 

3. Operative Prüfung

Die operative Prüfung stellt eine weitergehende Funktions- und Sicherheitsprüfung dar. Sie dient der Feststellung von Verschleiß, Materialermüdung sowie der Standsicherheit und Funktionsfähigkeit der Spielgeräte.

Gegenstand der operativen Prüfung durch eine sachkundige Person sind insbesondere:

  • die Festigkeit und der sichere Sitz von Verbindungen und Befestigungselementen,
  • die Funktion beweglicher Teile und Lager,
  • der Abnutzungsgrad sicherheitsrelevanter Bauteile,
  • die Stand- und Kippsicherheit der Spielgeräte,
  • der Zustand von Holz-, Metall- und Kunststoffbauteilen,
  • sichtbare Korrosions- oder Fäulnisschäden,
  • die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände,
  • der sichtbare Zustand von Fundamenten und Verankerungen.

Die operative Inspektion sollte im Intervall von 1-3 Monaten durchgeführt werden, abhängig von Nutzung, Lage und Gefährdungspotenzial des Spielplatzes.

 

4. Jährliche Hauptinspektion

Die jährliche Hauptinspektion ist eine umfassende sicherheitstechnische Prüfung, die durchgeführt wird, um den Gesamtzustand eines Spielplatzes und seiner Geräte zu bewerten. Während die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen eher kurzfristige Schäden erkennen sollen, dient die Hauptinspektion dazu, langfristige Abnutzungen, strukturelle Veränderungen und verdeckte Mängel festzustellen, die die Sicherheit der Nutzer beeinträchtigen könnten.

Grundlage der Prüfung sind die Anforderungen der DIN EN 1176 sowie – je nach Betreiber – zusätzliche Vorgaben wie die DGUV-Regeln.

Im Rahmen der Hauptinspektion werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Aspekte der visuellen und operativen Inspektionen
  • Standsicherheit und strukturelle Integrität der Geräte, Kontrolle von Fundamenten
  • Materialverschleiß, Korrosion, Fäulnis oder andere altersbedingte Schäden
  • Veränderungen durch Witterungseinflüsse, Vandalismus oder intensiven Gebrauch
  • Sicherheitsabstände und Fallräume, inklusive Zustand und Ausdehnung des Fallschutzmaterials
  • Verdeckte Gefahrenstellen, die bei Routinekontrollen nicht auffallen
  • Gerätekombinationen und Gesamtanordnung des Spielplatze

Die Prüfung erfolgt einmal jährlich durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer.

 

 

 

 

Prüfung von Bewegungsräumen

Die Überprüfung der Bewegungsräume erfolgt auf Grundlage der DGUV Information 202‑044 „Sportstätten und Sportgeräte – Hinweise zur Sicherheit und Prüfung“ sowie die DGUV Vorschrift 82 „Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen“.

Im Rahmen der Prüfung werden alle baulichen und ausstattungsbezogenen Elemente betrachtet, die Einfluss auf die Sicherheit der Nutzer haben. Dazu gehören insbesondere:

·§ 8 Böden

·§ 9 Wände und Stützen

·§ 11 Absturzsicherung / Umwehrung

·§ 12 Treppen und Rampen

·§ 13 Türen und Fenster

·§ 24 Räume und Ausstattungen zur Bewegungserziehung

Beispiele hierfür sind u.a.:

  • Ausreichende Abstände zwischen Geräten, Wänden und anderen festen Strukturen
  • Gefährdungsbeurteilung für dynamische Bewegungen wie Rennen, Springen, Klettern oder Balancieren
  • Zustand und sichere Befestigung von Sportgeräten und Ausstattungen
  • Erkennen von Quetsch‑, Stoß‑ und Fangstellen

Die Kontrolle erfolgt einmal jährlich durch einen qualifizierten Prüfer.

 

Beispiele für Ausstattungen in Bewegungsräumen

Bewegungsräume sind Innenräume, die speziell für motorische Aktivitäten ausgestattet sind. Häufig enthalten sie folgende Elemente wie zB.:

  • Schaukelaufhängungen
  • Balkenkonstruktionen
  • Sprossenwände
  • Kletterwände
  • Turnbänke

 

Mängeldokumentation

Jede durchgeführte Kontrolle muss in einer lückenlosen Mängeldokumentation festgehalten werden. Die Dokumentation hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Art der Prüfung
  • Datum der Prüfung
  • Auflistung der zu prüfenden Geräte
  • festgestellte Mängel oder Abweichungen
  • Name der prüfenden qualifizierten Person

Die Prüfprotokolle sind vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen.

 

Musterprotokoll

Wenn Sie auf den nachfolgenden Link klicken, können Sie ein Musterbeispiel für ein Protokoll nach der jährlichen Hauptinspektion einsehen. Dieses Beispiel dient als Orientierungshilfe und zeigt, wie die Ergebnisse einer umfassenden Kontrolle strukturiert dokumentiert werden können.

 

 

 

Maßnahmen bei festgestellten Mängeln

Werden bei der Erstabnahme, der visuellen, der operativen und der jährlichen Prüfung von Spielgeräten, Bewegungsräumen etc. sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, hat der Betreiber geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere:

  • die sofortige Beseitigung der Mängel,
  • die Absperrung oder Außerbetriebnahme betroffener Spielgeräte,
  • die Veranlassung einer fachgerechten Instandsetzung

Bis zur vollständigen Mängelbeseitigung ist sicherzustellen, dass von der Spielplatzanlage keine Gefahr für Nutzer ausgeht.

 

Weitere prüfrelevante Anlagen/Geräte

 

Skateanlagen/Skateparks – DIN EN 14974:2019

Die DIN EN 14974:2019 ist die Norm für Skateparks.

Sie beschreibt u.a.:

  • sicherheitstechnische Anforderungen
  • Anforderungen an Werkstoffe und Konstruktion
  • Prüfverfahren
  • Sicherheitsbereiche
  • Anforderungen an Inspektion, Wartung und Dokumentation

Sie gilt für alle öffentlichen Skateanlagen, die für Skateboards, Scooter, Inline‑Skates und BMX genutzt werden.

 

Stationäre Fitnessgeräte im Außenbereich – DIN EN 16630

Die Norm DIN EN 16630 legt alle sicherheitstechnischen Anforderungen, Prüfverfahren und Betreiberpflichten für permanente Outdoor‑Fitnessgeräte fest – also Geräte, die ohne Aufsicht, öffentlich zugänglich genutzt werden können.

Damit ist sie das Pendant zur DIN EN 1176 (Spielgeräte), jedoch speziell für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren.

Kategorie

 

Beschreibung

Beispiele

Kraftgeräte ohne Gewichte Training mit eigenem Körpergewicht

Stationäre Geräte ohne bewegliche Elemente, die ausschließlich mit dem eigenen Körpergewicht genutzt werden.

 

• Klimmzugstangen
• Push‑Up‑Stationen

Koordination‑ und Gleichgewichtsgeräte

Geräte zur Förderung von Balance, Stabilität und Körperkontrolle.

• Balancierstrecken
• Fest installierte Slackline‑ähnliche Elemente

 

Geräte zur Beweglichkeitsförderung

Stationen zur Dehnung, Mobilisation und Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit.

 

• Stretching‑Stationen
• Dehnmodule

Kombinationsgeräte

Anlagen mit mehreren Trainingsfunktionen, oft modular aufgebaut.

 

• Fitness‑Multistationen
• Calisthenics‑Anlagen

Beweglich gelagerte Fitnessgeräte

Geräte mit beweglichen Bauteilen, die geführte Bewegungsabläufe ermöglichen.

 

• Crosstrainer / Airwalker
• Stepper

 

Frei zugänglichen Multisportgeräten im Außenbereich - DIN EN 15312

Die DIN EN 15312 ist eine europäische Norm, die sich mit frei zugänglichen Multisportgeräten im Außenbereich befasst. Sie legt fest, welche Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für solche Anlagen gelten.

Die Norm gilt für standortgebundene, öffentlich zugängliche Multisportgeräte, also Anlagen, die dauerhaft installiert sind und ohne Aufsicht genutzt werden können. Dazu gehören z. B. Geräte wie:

  • Fußball
  • Basketball
  • Tennis
  • Volleyball

Bei der Prüfung von Multisportgeräten wird unter anderem das Augenmerk auf Konstruktion und Materialqualität, Sicherheitstechnische Gestaltung (z. B. keine Quetschstellen, sichere Abstände) sowie der Aufstellung und Installation gelegt.

 

 

Barrierefreie Sportgeräte – DIN EN 33942

Spielgeräte können inklusiv und barrierefrei gestaltet werden, sodass sie auch von Personen im Rollstuhl oder von Menschen mit Handicaps genutzt werden können.

Typische Beispiele für inklusive Spielgeräte sind Schaukeln oder Karussells, die direkt mit dem Rollstuhl befahren werden können. Aber auch einzelne Schaukelsitze lassen sich inklusiv gestalten und ermöglichen so ein gemeinsames Spielen, das den Zusammenhalt und die Interaktion aller Beteiligten fördert.

 

Die DIN EN 33942 regelt somit die Gestaltung von barrierefreien Spielplatzgeräten, die Anforderung an Sicherheit und Nutzbarkeit und stellt die Barrierefreiheit sicher.

 

 


 

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